Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist nicht einheitlich geregelt und hängt davon ab, was individuell vertraglich vereinbart wurde. Zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen bestehen deutliche Unterschiede.
Daher empfiehlt es sich, dass Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zunächst klären, in welchem Umfang Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie erstattet werden.
Die folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen:
Sofern Sie beihilfebererchtigt sind, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Beihilfestelle. Hier erhalten Sie die notwendigen Formulare und Informationen über die Kostenerstattung durch die Beihilfe.
Mit gesetzlichen Krankenversicherungen kann ich nicht abrechnen, da ich meine Praxis als
Privatpraxis betreibe. Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, wenden Sie sich bitte an psychotherapeutische Praxen im kassenärztlichen System oder an das PTN PsychotherapeutInnen-Netzwerk
Münster (www.ptn-muenster.de).
Es ist selbstverständlich auch möglich, dass Sie die Behandlungskosten für die Psychotherapie selbst übernehmen. Dann müssen Sie
sich um keine Formalitäten kümmern und wir können ohne Zusage der Kostenübernahme durch die Versicherung mit der Psychotherapie beginnen. Die Therapiekosten werden in der Regel monatlich in
Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
Gern können Sie auf Basis eines individuellen Therapieplans eine Übersicht der voraussichtlichen Aufwendungen erhalten.
Im persönlichen Gespräch können wir alle hierzu bestehenden Fragen klären.
Beratung und Coaching sind von Klient*innen selbst zu bezahlen. Die Leistungen werden nicht von Krankenversicherungen übernommen, da Beratung und Coaching keine Behandlungen von Störungen mit Krankheitswert sind. Ich rechne nach Gebührenordnung für Psychologische Psychoterapeuten (GOP) ab.
Die genauen Kosten klären wir im persönlichen Gespräch ab.